Zukunft der Schweizerischen AHV

Seit vielen Jahren ist der Finanzhaushalt der schweiz. Alters- und Hinterlassenenversicherung nicht mehr im Gleichgewicht. Viele politische Vorstösse wurden schon unternommen und jeweils schon im Parlament oder dann vom Volk «gebodigt». Damit wird die Lücke, die die junge Generation füllen muss, immer grösser.

Aktuell steht die Revisionsvorlage «AHV 21» zur Debatte, welche das Ziel hat, den Finanzhaushalt der AHV bis 2030 zu verbessern, ein Gleichgewicht von Ausgaben und Einnahmen wäre mit dieser Vorlage noch nicht erreicht. In der letzten Herbstsession hat sich der Ständerat erneut damit befasst. Verschiedene Eckpunkte stehen nun fest, so etwa das höhere Rentenalter für Frauen, die Erhöhung der Mehrwertsteuer (MWST) und das Festhalten am bisherigen AHV-Freibetrag für Personen, die über das ordentliche Rentenalter hinaus arbeiten. Uneinigkeit herrscht weiterhin bei den Kompensationszahlungen an die betroffenen Frauen. Die Vorlage geht zurück an den Nationalrat, der sich in der Wintersession mit den Differenzen beschäftigen wird. 

Es ist sehr zu hoffen, dass das Parlament bald einig wird und das Volk diesen neuen Anlauf endlich akzeptiert. Andernfalls geht die Aushöhlung unserer Sozialwerke zu Lasten der jungen Generationen weiter. Aber auch mit einer Annahme von «AHV 21» ist das Thema nicht vom Tisch. Es gilt, über das Jahr 2030 hinauszuschauen und die nötigen Massnahmen für eine Sicherstellung der AHV-Renten langfristig zu beschliessen. Dies ist aber nur möglich, wenn sich die Politik mit den sich verändernden Rahmenbedingungen wie z.B. der steigenden Lebenserwartung in sachlicher Weise auseinandersetzt und parteipolitische Festlegungen in Frage stellt. Nur so kann eine gerechte Generationenpolitik in der Altersvorsorge erreicht werden.

Ernst Lüthi, ehemaliger Präsident EVP Ittigen