Nein zu diesem Jagdgesetz!

Nein zu diesem Jagdgesetz!

Parlamentarische Vorstösse zur Anpassung der rechtlichen Regelungen für Eingriffe in Bestände geschützter Tierarten verlangten eine Revision des Jagdgesetzes, sodass Wolfsbestände zukünftig reguliert werden können. Der Bundesrat wurde beauftragt zu prüfen, wie durch eine Revision des Jagdgesetzes künftig kantonale Jagdprüfungen gesamtschweizerisch anerkannt werden können. Darüber hinaus sollten bei der Regelung und Planung der Jagd Tierschutzaspekte verstärkt berücksichtigt werden. 
Umstrittener Bestandteil des Gesetzes ist die Regelung, dass die Kantone geschützte Tierarten wie der Wolf und der Steinbock künftig im Rahmen der Bestandesregulierung zum Abschuss freigeben können, wenn Schäden auch nur vermutet werden. Diese müssen jedoch noch nicht eingetreten sein. Der Bundesrat kann diese Liste zudem - ohne Volk oder Parlament zu konsultieren - mit weiteren Arten (Luchs, Biber etc.) ergänzen, sofern notwendig. 
Das Gesetz heisst eigentlich Jagd- und Schutzgesetz. Dabei war immer klar: Die Kantone regeln die Jagd, der Bund den Schutz. Dies macht Sinn, da geschützte Arten im ganzen Land gleich geschützt werden müssen, damit der Schutz wirkt. Neu können die Kantone Wolf und Steinbock eigenständig zum Abschuss freigeben, wenn künftige Schäden vermutet werden. Es liegt auf der Hand, dass nicht alle Kantone den Schutz der bedrohten Tierarten gleich gewichten und Abschüsse gleich restriktiv anwenden. Das Jagd- und Schutzgesetz soll bedrohte Arten schützen. Luchs und Wolf verhindern den übermässigen Verbiss des Jungwaldes und sind Teil des Ökosystems. Sie tragen damit auch zur Stabilität wichtiger Schutzwälder bei. Ausserdem gehören auch weitere bedrohte Arten wie der Feldhase, der Birkhahn, das Birkhuhn und die Waldschnepfe endlich geschützt, die ständig durch die klassische Trophäenjagd bedroht sind.

Kathrin Zaugg, Kandidatin Geschäftsprüfungskommission