Entscheid des Regierungsstatthalteramtes betreffend die Änderung der Verwaltungsverordnung

Am 14. September 2021 passte der Gemeinderat die Verwaltungsverordnung (VV) der Gemeinde Ittigen an. Weil aus Sicht der EVP diese Änderungen der Demokratie ernsthaft geschadet hätten, reichte sie mit SVP, SP und Grünen beim Regierungsstatthalteramt eine Beschwerde ein. Das Regierungsstatthalteramt hat in dieser Sache nun eine Entscheidung getroffen: Der Beschwerde wird teilweise Recht gegeben und die Änderungen der VV werden somit zum Teil aufgehoben.

Das Regierungsstatthalteramt hob namentlich die Änderungen auf, welche es der Gemeinderatsmehrheit ermöglicht hätten, ohne irgendwelche Kriterien, einem Ratsmitglied ein Geschäft oder ein Departement zu entziehen, oder einem Ratsmitglied gar nicht erst ein Departement zuzuweisen. Somit wird auch in Zukunft jeder Gemeinderat mindestens einem Departement vorstehen.
Allerdings nicht aufgehoben wurde die Bestimmung, welche erlaubt, dass die Weblösung, wo Sitzungsunterlagen und Protokolle für die Ratsmitglieder aufgeschaltet werden, für einzelne Ratsmitglieder gesperrt werden kann, «wenn es besondere Umstände rechtfertigen». Ebenfalls nicht aufgehoben wurde die Bestimmung, die es Gemeinderäten erschweren kann, Informationen von Departementen zu erhalten, welchen sie nicht vorstehen.

Da die bedeutendsten, aus Sicht der EVP für die Demokratie heiklen Anpassungen der VV aufgehoben wurden, zeigt sie sich zufrieden mit dem Entscheid des Regierungsstatthalteramtes. Die EVP bedankt sich bei den anderen beschwerdeführenden Parteien für die konstruktive Zusammenarbeit.

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