Nationale Abstimmungen
Kantonale Abstimmungen
Vorlage 1: JA zur Änderung der Kantonsverfassung: Stellung und Kompetenzen Justizbehörden
Im Kanton Bern trat 2011 eine Justizreform in Kraft. Auf Gesetzesstufe wurde damals die Selbstverwaltung der Justiz eingeführt. Mit der vorliegenden Verfassungsänderung soll die Selbstverwaltung der Justiz nun auch auf Verfassungsstufe abgebildet werden. Damit werden die Stellung und Kompetenzen der Justizbehörden in der Kantonsverfassung verankert, gleich wie dies bei den anderen beiden Staatsgewalten (Regierungsrat und Grosser Rat) bereits der Fall ist. Die vorliegende Verfassungsrevision stärkt so die institutionelle Unabhängigkeit der Justiz und ihre Stellung innerhalb des kantonalen Staatsgefüges.
Weiter soll auch das gemeinsame Verwaltungsorgan von Obergericht, Verwaltungsgericht und Generalstaatsanwaltschaft explizit in der Kantonsverfassung erwähnt sein, und zwar unter dem neuen Namen Justizverwaltungsleitung. Ebenfalls neu in der Verfassung festgehalten werden sollen die Finanzbefugnisse der Justizverwaltungsleitung sowie ihre Antrags- und Vertretungsrechte im Grossen Rat.
Argumente
Vorlage 2: JA zur Änderung der Kantonsverfassung: Unvereinbarkeitsregeln Mitglieder Grosser Rat
Im Kanton Bern ist es dem Personal der kantonalen Verwaltung derzeit von Verfassungs wegen nicht möglich, dem Grossen Rat anzugehören. In begründeten Fällen will es der Grosse Rat neu möglich machen, für das Personal der Kantonsverwaltung Ausnahmen vorzusehen. Aus diesem Grund hat er eine Änderung der Verfassung beschlossen.
Die vorliegende Verfassungsänderung genügt für sich allein noch nicht, um bestimmten Personengruppen aus der Kantonsverwaltung bereits den Einsitz im Grossen Rat zu ermöglichen. Sie schafft lediglich die Voraussetzungen dafür, dass der Grosse Rat entsprechende Ausnahmen auf Gesetzesstufe vornehmen könnte.
Argumente
Vorlage 3: STIMMFREIGABE zum Baukredit für die Verkehrssanierung Aarwangen
Heute führt der gesamte Verkehr zwischen dem Autobahnanschluss Niederbipp und dem Grossraum Langenthal durch den engen Ortskern von Aarwangen. An Werktagen fahren über 17 000 Fahrzeuge durch das Dorf. Der Schwerverkehrsanteil ist hoch und es kommt zu vielen Unfällen. Die Verkehrssituation in Aarwangen beeinträchtigt insbesondere die Velofahrenden und die Fussgängerinnen und Fussgänger und birgt Gefahren auf den Schulwegen. Auch für die Anwohnerinnen und Anwohner ist sie belastend. Betroffen sind zudem die ganze Region und ihre Wirtschaft.
Eine 3,6 Kilometer lange Umfahrungsstrasse soll den Verkehr durch das Dorf deutlich reduzieren und die Erreichbarkeit des Wirtschaftsraums Oberaargau verbessern. Der Ortskern von Aarwangen soll mit verschiedenen Massnahmen wie Velostreifen, Gehwegen und neuer Linienführung für die Bahn ruhiger und sicherer werden. Die Umfahrung erfordert Eingriffe in die Landschaft, beansprucht Kulturland und betrifft Lebensräume gefährdeter Pflanzen und Tiere. Daher enthält das Projekt eine Reihe von Renaturierungen und ökologischen Ersatzmassnahmen sowie eine landwirtschaftliche Landumlegung.
Für die Umsetzung der Verkehrssanierung Aarwangen hat der Grosse Rat in der Sommersession 2022 einen Kredit von 97,8 Millionen Franken bewilligt. 70,5 Millionen Franken dieses Kredits sollen aus Geldern des Investitionsspitzenfonds finanziert werden, der Rest über das laufende Kantonsbudget.
Argumente Pro und Contra