Um was geht es?
1) Die Teilrevision der Gemeindeordnung sieht vor, dass einem Gemeinderatsmitglied unter gewissen Umständen ein Departement oder ein Geschäft entzogen werden kann. Die Umstände umfassen die fachliche Überforderung, die Missachtung von Vorgaben und Beschlüssen des Gemeinderats, Konflikte mit den Mitarbeitenden des Verwaltungsbereichs, die Verletzung des Kollegialitätsprinzips und die Gefährdung der Amtsführung. Sollte einem Gemeinderatsmitglied sein Departement oder seine Departemente entzogen werden, würde es jedoch seine anderen Rechten und Pflichten behalten. Vor dem Entzug eines Departements müsste das entsprechende Gemeinderatsmitglied angehört werden.
Zudem soll das Prinzip, dass die Gemeinde in unterschiedlichen Departementen geführt wird, zukünftig in der Gemeindeordnung festgehalten und ausgeführt werden. Dieses Prinzip ist im Moment noch in der Verwaltungsverordnung erläutert.
2) Die Gemeindepräsidentin respektive der Gemeindepräsident soll, nicht wie bisher, Nebenämter und andere berufliche Tätigkeiten ausüben dürfen, auch wenn es sich dabei nicht um die Vertretung der Gemeinde in einer anderen Institution handelt. Jedem Nebenamt und jeder beruflichen Tätigkeit muss jedoch der Gemeinderat zustimmen. Diese Lockerung soll das Amt der Gemeindepräsidentin respektive des Gemeindepräsidenten attraktiver machen.
3) Um die Sozialkommission und die Bildungskommission den anderen ständigen Kommissionen gleichzustellen, sollen sie aus der Gemeindeordnung gestrichen werden und in der Verwaltungsverordnung, wo bereits die anderen ständigen Kommissionen erwähnt werden, aufgelistet werden. Zudem soll die Gemeindeordnung um die Bestimmung «Die Stimmberechtigten können mittels Reglement weitere ständige Kommissionen einsetzen.» erweitert werden. Diese Bestimmung geht auf eine Forderung der EVP zurück.
4) Zwei weitere kleine Änderungen sind vorgesehen.
Was sagt die EVP?
Aus Sicht der EVP sind die Änderungen in der Gemeindeordnung sinnvoll. Die Vorkommnisse dieser Legislatur haben leider gezeigt, dass eine gesetzliche Grundlage für den Entzug von Departementen unter gewissen Umständen wichtig ist. Der Entzug eines Departements ist unter den dafür notwendigen Umständen aus Sicht der EVP verhältnismässig, gerade auch deshalb, weil das betroffene Gemeinderatsmitglied die Verfügung beim Regierungsstatthalteramt anfechten kann.
Weiter findet die EVP die Gleichstellung der Kommissionen sinnvoll, sowie dass das Amt der Gemeindepräsidentin respektive des Gemeindepräsidenten attraktiver werden soll. Sie empfiehlt den Stimmberechtigten deshalb die Annahme der Teilrevision IV der Gemeindeordnung.
Zu den Informationen des Gemeinderats und zum Einbezug der Parteien und der Bevölkerung
Die BVI merkt in der Ausgabe der Bantiger Post vom 29. Mai zwar richtigerweise an, dass die Information, wonach am 9. Juni die Stimmberechtigten über Änderungen der Gemeindeordnung abstimmen können, bereits letztes Jahr für die Bevölkerung zugänglich war (anders als dies die SVP behauptete). Die für die Bevölkerung zugängliche Information war und ist in einem News-Artikel mit dem Namen "Beschlüsse des Gemeinderats vom 4. Dezember 2023" auf der Gemeindewebseite ersichtlich. Aus Sicht der EVP ist es wichtig, dass die Bevölkerung frühzeitig über solche wichtigen Geschäfte informiert wird, und zwar nicht einfach versteckt in einem Newsartikel, welcher wohl (auch aufgrund seines Titels) nur von wenigen Personen gelesen wird. Zudem sieht es die EVP kritisch, dass die Parteien und die Bevölkerung nicht mehr einbezogen wurden bei dieser Teilrevision der Gemeindeordnung (wie dies auch die SP in der Ausgabe der Bantiger Post vom 29. Mai kritisierte).
Informationen seitens der Politik an die Bevölkerung sind aus Sicht der EVP in einer Demokratie essenziell, ebenso die Möglichkeit der Bevölkerung und der Parteien mitzuwirken. Aus diesem Grund deponierten die EVP, die SP und die Grünen beim Gemeinderat schon öfter das Anliegen, dass die Bevölkerung mehr miteinbezogen und besser informiert werden soll. Auch in Zukunft will sich die EVP Ittigen für dieses Anliegen einsetzen.