Entscheid des Regierungsstatthalteramtes betreffend die Änderung der Verwaltungsverordnung

Am 14. Sep­tem­ber 2021 passte der Gemein­de­rat die Ver­wal­tungs­ver­ord­nung (VV) der Gemeinde Itti­gen an. Weil aus Sicht der EVP diese Ände­run­gen der Demo­kra­tie ernst­haft gescha­det hät­ten, reichte sie mit SVP, SP und Grü­nen beim Regie­rungs­statt­hal­ter­amt eine Beschwerde ein. Das Regie­rungs­statt­hal­ter­amt hat in die­ser Sache nun eine Ent­schei­dung getrof­fen: Der Beschwerde wird teil­weise Recht gege­ben und die Ände­run­gen der VV wer­den somit zum Teil auf­ge­ho­ben.

Das Regie­rungs­statt­hal­ter­amt hob nament­lich die Ände­run­gen auf, wel­che es der Gemein­de­rats­mehr­heit ermög­licht hät­ten, ohne irgend­wel­che Kri­te­rien, einem Rats­mit­glied ein Geschäft oder ein Depar­te­ment zu ent­zie­hen, oder einem Rats­mit­glied gar nicht erst ein Depar­te­ment zuzu­wei­sen. Somit wird auch in Zukunft jeder Gemein­de­rat min­des­tens einem Depar­te­ment vor­ste­hen.
Aller­dings nicht auf­ge­ho­ben wurde die Bestim­mung, wel­che erlaubt, dass die Web­lö­sung, wo Sit­zungs­un­ter­la­gen und Pro­to­kolle für die Rats­mit­glie­der auf­ge­schal­tet wer­den, für ein­zelne Rats­mit­glie­der gesperrt wer­den kann, «wenn es beson­dere Umstände recht­fer­ti­gen». Eben­falls nicht auf­ge­ho­ben wurde die Bestim­mung, die es Gemein­de­rä­ten erschwe­ren kann, Infor­ma­tio­nen von Depar­te­men­ten zu erhal­ten, wel­chen sie nicht vor­ste­hen.

Da die bedeu­tends­ten, aus Sicht der EVP für die Demo­kra­tie heik­len Anpas­sun­gen der VV auf­ge­ho­ben wur­den, zeigt sie sich zufrie­den mit dem Ent­scheid des Regie­rungs­statt­hal­ter­am­tes. Die EVP bedankt sich bei den ande­ren beschwer­de­füh­ren­den Par­teien für die kon­struk­tive Zusam­men­ar­beit.

Für wei­tere Aus­kunft oder Rück­fra­gen steht Ihnen Mat­thias Hal­ler gerne zur Ver­fü­gung:
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