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Newsartikel

Beschwerde gegen die Änderung der Verwaltungsverordnung

Was auf den ers­ten Blick nur wenig inter­es­sant scheint, hat grosse Aus­wir­kun­gen: Die vom Itti­ger Gemein­de­rat am 14. Sep­tem­ber beschlos­sene Ände­rung der Ver­wal­tungs­ver­ord­nung (VV). Die EVP ist der Mei­nung, dass diese Ände­rung der Demo­kra­tie ernst­haft scha­det, und hat des­halb zusam­men mit SVP, SP und Grü­nen eine Beschwerde beim Regie­rungs­statt­hal­ter­amt ein­ge­reicht.

Neu kann der Gemein­de­rat z.B. einem Rats­mit­glied jeder­zeit ein Geschäft oder sogar das Depar­te­ment ent­zie­hen. Ebenso darf der Zugriff auf die Web­lö­sung und damit auf die Sit­zungs­un­ter­la­gen ein­ge­schränkt oder gesperrt wer­den. Zudem wurde das Recht der Rats­mit­glie­der, Infor­ma­tio­nen von der Ver­wal­tung ein­zu­ho­len, ein­ge­schränkt. Aus einem Arti­kel in "Der Bund" vom 23. Sep­tem­ber lässt sich erah­nen, dass zwi­schen Gemein­de­rats­mit­glied Xavier Dufour (SVP) und dem übri­gen Gemein­de­rat eine Kon­flikt­si­tua­tion herrscht und die Ände­rung der VV aus die­sem Anlass vor­ge­nom­men wurde.

Die EVP stellt sich weder auf die Seite von Xavier Dufour noch unter­stellt sie der Gemein­de­rats­mehr­heit schlechte Absich­ten. Statt­des­sen gilt es der Gefahr von Will­kür und Miss­brauch den Rie­gel zu schie­ben. Weil klare Richt­li­nien feh­len, wann die ein­schnei­den­den Mass­nah­men der neuen VV ergrif­fen wer­den dür­fen, könn­ten zukünf­tig Gemein­de­rats­mit­glie­der alleine wegen unbe­que­mer Mei­nun­gen oder weil sie gerade nicht auf der Linie der Gemein­de­rats­mehr­heit poli­ti­sie­ren, stark ein­ge­schränkt oder sogar fak­tisch ent­mach­tet wer­den. Die Frage «Was kann ich noch alles sagen und tun, ohne dass ich fürch­ten muss, dass mir mein Depar­te­ment, meine Geschäfte und mein Zugang zur Web­lö­sung ent­zo­gen wer­den?» könnte jedem Gemein­de­rats­mit­glied, wel­ches eine Min­der­heits­mei­nung ver­tritt, zum täg­li­chen Beglei­ter wer­den. Das will die EVP mit ihrer Beschwerde ver­hin­dern.

Für wei­tere Aus­kunft oder Rück­fra­gen steht Ihnen Mat­thias Hal­ler gerne zur Ver­fü­gung:
maetthu@livenet.ch, 077 485 69 53